Bitte informieren Sie sich ....
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland (s. auch Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung).